In den Jahrgangsstufen 5 und 6 findet wöchentlich eine einstündige LRS-Förderung statt.
Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen, bei denen eine schwache Rechtschreibung auffällig ist, schreiben am Ende des 1. Halbjahres einen LRS-Test.
Sollte dieser besonders fehlerhaft ausfallen, belegen diese Schüler ab dem zweiten Halbjahr die LRS-Förderung und erhalten einen Nachteilsausgleich. Dieser Nachteilsausgleich sieht vor, dass die Benotung der Rechtschreibung entfällt. Mehr Informationen zum Nachteilsausgleich erhalten Sie unter:
https://bass.schul-welt.de/280.htm#14-01nr1nr4.1
Ab der Jahrgangsstufe 7 findet keine LRS-Förderung mehr statt. Sollte ein Schüler/eine Schülerin weiterhin Schwierigkeiten in diesem Bereich haben, kann der/die Lernende einen Nachteilsausgleich erhalten, indem jeweils zu Beginn des Schuljahres und zu Beginn des zweiten Halbjahres ein Nachweis vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass der/die Betreffende regelmäßig eine qualifizierte Förderung wahrnimmt.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen die zuständige Lehrkraft Frau Hertlein (