Musik in der Oberstufe kann sowohl als mündlicher als auch als schriftlicher Grundkurs gewählt werden. Bei schriftlicher Belegung kann das Fach Musik im Abitur als 4. Fach (mündlich) belegt werden.
Darüberhinaus haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, in entsprechenden Ensembles ihre Fähigkeiten praktisch einzubringen.
Fachliche Hinweise zu instrumental- oder vokalpraktischen Grundkursen der gymnasialen Oberstufe
Gemäß § 11 Absatz 2 Ziffer 4 APO-GOSt können Schülerinnen und Schüler einen Teil ihrer Belegungsverpflichtungen im sprachlich-literarisch- künstlerischen Aufgabenfeld in der Qualifikationsphase auch durch die Teilnahme an mindestens zwei aufeinanderfolgenden instrumental- oder vokalpraktischen Grundkursen erfüllen.
Es können nur Leistungen im Umfang von insgesamt zwei Kursen im Grundkursbereich für die Gesamtqualifikation zum Abitur angerechnet werden (vgl. APO-GOSt § 28 Absatz 8).
Über diesen Regelfall hinaus bietet unsere Schule die Möglichkeit der Belegung zweier weiterer aufeinanderfolgender instrumental- oder vokalpraktischer Kurse. Diese fließen nicht zur Gesamtqualifikation ein, sondern können laufbahntechnisch als Stundenkontingent angerechnet werden.
Anlage der Kurse:
Instrumental- und vokalpraktische Grundkurse sind als dreistündige Grundkurse durchzuführen. (entspricht 2,25 Zeitstunden) D.h. zu den regulären Probezeiten kommt noch ein 45-minütiger Theorieteil hinzu.